headerphoto

FAQ [Börsenhändler (Börsenmakler - Kursmakler)]

Börsenmakler - Kursmakler


Früher wurde zwischen dem amtlich bestellten Kursmakler, welcher zugewiesene Wertpapiere handelte und dem freien Börsenmakler unterteilt. Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz gibt es aufgrund der Reglementierung und Überwachung der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur noch den Begriff Börsenhändler. Es wird jedoch weiterhin der Begriff des Börsenmaklers verwendet.

Für den Beruf des Börsenmaklers ist Belastbarkeit, eine schnelle Auffassungsgabe und kommunikative Fähigkeiten Voraussetzung, denn es wird in diesem Bereich immer um schnelle Entscheidungen gehen. Fehlentscheidungen kosten schnell Tausende oder Millionen von EURO.

Durch den Umgang mit diesen großen Beträgen ist eine hohe Zuverlässigkeit, Integrität und auch ein gutes Zahlenverständnis ein Muss. Börsenmakler absolvieren üblicherweise eine Ausbildung sowie Studium im Finanzwesen und konnten mehrere Jahre Erfahrungen in der Wertpapierabteilung einer Bank sammeln. Eine Zulassung als Börsenmakler, muss bei der Geschäftsführung der Börse in Form einer Händlerprüfung abgelegt werden. Der künftige Börsenmakler muss nach der Einarbeitungszeit seine Prüfung bei der Börsenmaklerkammer ablegen. Er muss einen Eid leisten, um zunächst als stellvertretender Börsenmakler arbeiten zu dürfen.

Das Börsengesetz und die Börsenordnung kann amtliche Kursmakler/-innen von der Aufsichtsbehörde der Börse bestellen und freie Makler/-innen zulassen, sofern sie alle notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich beruflicher Eignung sowie Redlichkeit besitzen und ausreichend Sicherheiten leisten.

Online Broker

  •  DAB
  •  Sparkasse
  •  comdirect
  •  comdirect Trader
  •  Targo Bank
  •  OnVista

Bausparplan

  •  Postbank
  •  Debeka

Lebensversicherung

  •  ERGO-Direkt

Renditeobjekte

  •  smava
  •  Baumsparen

Versicherungen

  •  ADAC
  •  tarifcheck24
  •  Gut günstig
  •  ERGO-Direkt